HAUPTTEXTE, DIE DIE FRANZÖSISCHEN ZIELE DEFINIEREN

Französische Gesetze/Verordnungen übernehmen europäische Richtlinien. Der LTECV vom August 2015 definiert quantifizierte Ziele, darunter eine Reduzierung der gelagerten Abfälle um 50 % bis 2025.

  • Gesetz vom 7. August 2015 über die neue territoriale Organisation der Republik (NOTRe)
  • Energiewendegesetz für grünes Wachstum
  • Abfallplan 2014/2020
  • Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen zur Anpassung an das EU-Recht im Bereich Abfall (Nr. 2010-1579)
  • Der Umweltkodex
  • Der allgemeine Kodex der örtlichen Behörden
  • Durchführungsverordnungen
  • Regionalpläne

Die Pflichten der Abfallerzeuger

Französische und europäische Vorschriften, die berücksichtigen, dass die Verantwortung des Abfallerzeugers bereits vor der Entstehung des Abfalls beginnt, haben das System der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt.

Prinzip der Hersteller- bzw. Inhaberverantwortung

Jeder Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist verpflichtet, diese gemäß den Vorschriften zu entsorgen oder entsorgen zu lassen. Er haftet bis zur Beseitigung oder endgültigen Verwertung, auch wenn die Abfälle zur Verarbeitung an einen Dritten übergeben werden (Artikel L541-2).

Das System der erweiterten Herstellerverantwortung (oder REP).

Bestimmungen des Artikels L541-10 CE : „In Anwendung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerverantwortung können Hersteller, Importeure und Vertreiber dieser Produkte oder der bei ihrer Herstellung verwendeten Elemente und Materialien verpflichtet werden, für die Bewirtschaftung der dabei entstehenden Abfälle zu sorgen oder einen Beitrag dazu zu leisten.“ »

Verursacherprinzip

Die Kosten der Abfallbewirtschaftung trägt der ursprüngliche Abfallerzeuger bzw. der aktuelle oder frühere Besitzer des Abfalls.

(Quelle ADEME)

Mehr

Konzentrieren Sie sich auf das 7-Flow-Dekret

Seit Juli 2016 haben Profis die Verpflichtung, Sortierung von 5 Abfallarten: Papier/Pappe, Metall, Kunststoff, Glas, Holz in speziellen Behältern. Dabei werden 5 Abfallströme sortiert. Diese Verpflichtung betrifft nun in Anwendung des Erlasses vom 19. Juli 2021 Abfälle aus mineralischen Fraktionen und Gipsabfälle. 

Informationen zu den Strömen gemäß Dekret 7

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