Die Pflichten der Abfallerzeuger
Französische und europäische Vorschriften, die berücksichtigen, dass die Verantwortung des Abfallerzeugers bereits vor der Entstehung des Abfalls beginnt, haben das System der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt.
Prinzip der Hersteller- bzw. Inhaberverantwortung
Jeder Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist verpflichtet, diese gemäß den Vorschriften zu entsorgen oder entsorgen zu lassen. Er haftet bis zur Beseitigung oder endgültigen Verwertung, auch wenn die Abfälle zur Verarbeitung an einen Dritten übergeben werden (Artikel L541-2).
Das System der erweiterten Herstellerverantwortung (oder REP).
Bestimmungen des Artikels L541-10 CE : „In Anwendung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerverantwortung können Hersteller, Importeure und Vertreiber dieser Produkte oder der bei ihrer Herstellung verwendeten Elemente und Materialien verpflichtet werden, für die Bewirtschaftung der dabei entstehenden Abfälle zu sorgen oder einen Beitrag dazu zu leisten.“ »
Verursacherprinzip
Die Kosten der Abfallbewirtschaftung trägt der ursprüngliche Abfallerzeuger bzw. der aktuelle oder frühere Besitzer des Abfalls.
(Quelle ADEME)
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